Grundpflege ist ein zentraler Begriff aus der Kranken- bzw. Altenpflege und gleichzeitig ein versicherungsrechtlicher Terminus. Sie ist notwendig, wenn eine Person im Alltag auf die Unterstützung und Pflege durch andere angewiesen ist.
Pflegebedürftige Menschen erhalten auf diese Weise die notwendige Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Mobilität, beim An- und Auskleiden sowie der Ernährung. Das Ausmaß der Tätigkeiten der pflegenden Person variiert je nach den Anforderungen der Versorgung.
Oft sehen sich Angehörige von Pflegebedürftigen in solchen Fällen mit zahlreichen Fragen konfrontiert. Daher soll dieser Artikel eine erste Hilfestellung zum Thema Grundpflege bieten. Im Folgenden erfahren Sie, was Grundpflege ist und wer sie in Anspruch nehmen kann. Außerdem geht es um die von der Grundpflege erfassten Leistungen sowie die Kostenübernahme durch die Kranken- bzw. Pflegekasse.
Die Grundpflege oder direkte Pflege zählt zu den Leistungen der Pflegeversicherung in der Altenpflege und Krankenpflege. Sie umfasst alle grundlegenden und regelmäßig auszuführenden Aufgaben, die bei der Versorgung von pflegebedürftigen Personen anfallen. Dazu gehören Tätigkeiten wie Waschen und Körperpflege, Förderung der Mobilität, Unterstützung der Eigenständigkeit, Ernährung sowie Kommunikation.
Im Gegensatz dazu beinhaltet die sogenannte Behandlungspflege vornehmlich medizinische Hilfeleistungen. In der Regel wird sie deshalb von medizinischem Fachpersonal und nicht von Angehörigen durchgeführt. Beispielsweise wechselt die Pflegekraft Verbände, kümmert sich um die Versorgung von Wunden, misst Blutdruck oder Blutzucker und verabreicht Medikamente.
Behandlungspflege kann im Zuge der stationären oder ambulanten Pflege erfolgen. Eine alternative Bezeichnung für Behandlungspflege ist die spezielle Pflege.
Um die Versorgung im Zuge der Grundpflege kümmern sich qualifizierte Alten- oder Krankenpflegekräfte, Pflegedienste oder Angehörige der Pflegebedürftigen. Erforderlich wird diese Form der Unterstützung, wenn eine Person alltägliche Verrichtungen dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbständig bewerkstelligen kann.
Den konkreten Anforderungen und dem jeweiligen Pflegegrad entsprechend erfolgt diese Form der Pflege und Unterstützung in unterschiedlichem Ausmaß. Professionelle Pflegedienstleister sprechen in diesem Zusammenhang häufig von großer oder kleiner Grundpflege. In der Praxis handelt es sich dabei um verschiedene verrichtungsbezogene Leistungspakete.
Ausschlaggebend ist vor allem, wie hoch der Aufwand für die pflegende Person bei der Körperpflege und insbesondere beim Waschen ist. Alternativ ist aus diesem Grund von kleiner oder großer Körperpflege die Rede. Für gewöhnlich umfasst die große Körperpflege eine Ganzkörperwäsche inklusive Haarwäsche und Abtrocknen. Die kleine Körperpflege beinhaltet lediglich das Waschen von Teilen des Körpers.
Die konkreten inkludierten Leistungskomplexe hängen vom Bundesland ab. Letztendlich ergeben sich die Aufgabenbereiche der Pflegekraft oder der pflegenden Angehörigen aus den tatsächlichen Erfordernissen.
Zur großen Grundpflege gehören sämtliche der aufgelisteten Tätigkeiten. Hinzu kommt die regelmäßige Ganzkörperwäsche des Pflegebedürftigen in der Dusche bzw. Badewanne oder am Waschbecken. Außerdem umfasst die große Grundpflege die Haarwäsche sowie das Trocknen von Haaren und Körper.
In Deutschland fallen Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege im Rahmen der ambulanten Pflege nach SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) unter die Leistungen der Krankenversicherung. Diese können niedergelassene Ärzte einfach per Rezept verordnen. Für die Grundpflege in der stationären Pflege ist nach SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) wiederum die Pflegeversicherung zuständig. In Anspruch nehmen können diese Leistungen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1.
Zusammenfassend bezeichnet Grundpflege die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen im Alltag. Dazu zählen vor allem die Körperpflege sowie Nahrungsaufnahme und Mobilität.
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, erhalten Sie von den Pflegekassen eine finanzielle Unterstützung. Bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, trägt die Krankenkasse entsprechende Kosten.
© Friedhelm Mütze 2024