Sie möchten auch im Alter selbstbestimmt zu Hause wohnen, trotz zunehmender Pflegebedürftigkeit? Ihr zu pflegender Angehöriger benötigt eine 24-Stunden-Betreuung, die Sie nicht übernehmen können? Ein freier Platz in einem Pflegeheim kann noch Monate auf sich warten lassen?
In all diesen Fällen ist die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause durch eine Pflegekraft eine gute Lösung. Doch es müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Sowohl die räumlichen Gegebenheiten, als auch finanzielle Fragen müssen betrachtet werden. Wir informieren Sie über den Ablauf und die Kosten einer 24-Stunden-Pflege.
Die 24-Stunden-Pflege kann das bieten, was sich die meisten Menschen im Alter wünschen. Ein würdevolles Leben in der vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses. Dabei ermöglicht sie einen Alltag, der auf die persönlichen Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Pflege zuhause umfasst nette Gespräche, das Ausleben von Hobbys und Interessen, gemeinsame Aktivitäten sowie Hilfe im Haushalt und bei der Grundpflege.
Mit fortschreitender Pflegebedürftigkeit benötigen Senioren immer mehr Unterstützung im Alltag, auch nachts. Können Angehörige diesen Aufwand nicht leisten und kommt ein Umzug in ein Pflegeheim nicht infrage, bietet sich die 24-Stunden-Betreuung an. Man weiß das Familienmitglied in guten Händen und benötigt keine Kontrollanrufe oder ähnliche Sicherheitsvorkehrungen einzuplanen.
Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Flexibilität. Häufig dauert es mehrere Monate, bis ein Platz in einer Pflegeeinrichtung frei wird. Eine 24-Stunden-Pflegekraft - vermittelt über eine Agentur - kann in der Regel innerhalb weniger Tage ihre Tätigkeit aufnehmen.
Die 24-Stunden-Pflege findet bei der pflegebedürftigen Person zuhause statt. Daher muss sichergestellt sein, dass die Pflegekraft zu Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen ziehen kann. Gemeinsames Wohnen bedeutet, dass die Pflegekraft für all die Aufgaben zuständig ist, die ansonsten Familienangehörige übernehmen. Manche Bereiche übernimmt die Pflegekraft komplett. Andere Aktivitäten führen die Senioren gemeinsam mit ihren Betreuern aus.
Selbstverständlich hat auch die Pflegekraft Anspruch auf Freizeit und Urlaub. Daher sind in der Regel zwei Pflegekräfte für eine Person zuständig, die sich in der Betreuung abwechseln. Dies kann wöchentlich, monatlich oder in eher seltenen Fällen im Tag-/Nacht-Schichtwechsel erfolgen.
Aufgrund von Haftungsbestimmungen dürfen die meisten ausländischen Pflegekräfte keine medizinische Behandlungspflege durchführen. Dies ist nur in Deutschland ausgebildeten Fachkräften gestattet. Darunter fallen Tätigkeiten wie Blutdruckmessen, Verbandswechsel oder das Verabreichen von Spritzen.
Um eine umfassende Betreuung zu Hause zu gewährleisten, ist es in vielen Fällen notwendig, zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen. Die medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen bezahlt, auch ohne anerkannten Pflegegrad.
Die Pflegekraft benötigt ein eigenes, abschließbares Zimmer, in dem sie wohnen kann, während sie die Person pflegt. Ein Gästezimmer oder dergleichen muss vorhanden sein, damit gemeinsames Wohnen mit Rückzugsorten möglich ist.
Der Raum sollte zumindest teilmöbliert sein und über ein Bett und einen Schrank verfügen. Je wohnlicher das Zimmer ausgestattet ist, desto leichter werden Sie gutes Personal gewinnen.
Zwar kein offizielles Muss, aber die meisten Pflegekräfte erwarten einen Internetzugang. So können sie in Austausch mit Ärzten treten oder Online-Schulungen besuchen. Da die meisten 24-Stunden-Pflegekräfte aus osteuropäischen Ländern stammen, können sie auf diese Art mit ihren Familien in Kontakt bleiben.
Entscheidend ist, ob Sie zur Unterstützung eine ausländische oder deutsche Pflegekraft heranziehen. Beachten Sie außerdem, dass Kost und Logis für die Pflegekraft frei sind.
Eine 24-Stunden-Pflege fällt nicht unter den Bereich der Kassenleistungen. Daher müssen Sie diese selbst bezahlen. Welche finanzielle Unterstützung Sie pro Monat in Anspruch nehmen können, hängt primär davon ab, ob ein Pflegegrad anerkannt wurde – und wenn ja, welcher.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 können Sie Pflegegeld beziehen. Auch das Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld sowie der Entlastungsbeitrag und Steuervergünstigungen erleichtern die Finanzierung.
Jeder Fall ist individuell zu betrachten und wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Klären Sie die Einzelheiten mit der zuständigen Pflegekasse ab und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.
Diese Fragen helfen Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Pflegekraft:
Wer selbst nach einer Pflegekraft suchen will, sollte sich an die Agentur für Arbeit wenden.
Liegt ein hohes Maß an Pflegebedürftigkeit vor, während die Angehörigen in einer anderen Stadt leben oder selbst zeitlich stark ausgelastet sind? Dann ist die 24-Stunden-Pflege oft die einzige Alternative zum Pflegeheim.
Sollten Sie bzw. die zu betreuende Person jedoch nur gelegentlich Hilfe im Haushalt benötigen oder sich nach einer Freizeitbegleitung sehnen, kommen Alternativen infrage. Hierfür bietet es sich an, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen und
für die Freizeitgestaltung einen Alltagshelfer hinzuzuziehen. Diese Leistungen können Sie temporär buchen und damit die Grundversorgung sowie ein würdevolles Leben im Alter sicherstellen.
© Friedhelm Mütze 2024