Eine Haushaltshilfe ist für Senioren und pflegebedürftige Menschen eine ideale Möglichkeit der Unterstützung vor Ort. Im hohen Alter sind sie bei alltäglichen Tätigkeiten oftmals auf die Hilfe anderer angewiesen. Gleichzeitig möchten die meisten älteren Menschen möglichst lange im eigenen Haushalt wohnen bleiben.
Ihre Angehörigen stehen so vor einer großen Herausforderung und müssen eine geeignete Form der Betreuung und Pflege finden. Durch Beruf, Familie und andere Aufgaben sind viele Angehörige pflegebedürftiger Senioren temporär oder dauerhaft ohnehin ausgelastet. Somit stellt ein
professioneller Pflegedienst eine optimale Alternative zur privaten Haushaltshilfe für Senioren dar.
Ein zentraler Faktor sind allerdings die Kosten, die für Leistungen mobiler Dienste anfallen. Die gute Nachricht gleich vorweg:
In vielen Fällen gibt es
für eine Haushaltshilfe für Senioren Zuschüsse der Krankenkasse oder Pflegeversicherung. Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Umständen pflegebedürftige Menschen eine solche finanzielle Unterstützung erhalten und was Sie dabei beachten sollten.
Die Tätigkeiten einer Haushaltshilfe für Senioren
unterscheiden sich von den Leistungen einer Pflegekraft. Bei der Betreuung im Rahmen der
ambulanten Pflege durch professionelle Dienste steht die Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Vordergrund. Die
Grundpflege umfasst Aufgaben wie die Hilfe beim Waschen, der Ernährung oder Unterstützung der Mobilität.
Zur Behandlungspflege zählen medizinische Leistungen wie das Wechseln von Verbänden oder das Blutdruckmessen.
Demgegenüber ist eine Haushaltshilfe für Senioren ausschließlich für Leistungen den Haushalt betreffend zuständig.
Tätigkeiten wie jene, die im Zuge der Grund- oder Behandlungspflege an der Tagesordnung stehen,
gehören nicht zu ihren Aufgaben.
Die Haushaltshilfe für Senioren bietet Hilfe bei der Erledigung zahlreicher Anforderungen im Haushalt. Sie kommt zum Einsatz, wenn Menschen aufgrund ihres hohen Alters diese Tätigkeiten nicht mehr selbst verrichten können.
Zu den typischen Aufgaben einer Haushaltshilfe für Senioren gehören:
Letztlich entscheiden Alter, Pflegegrad, Eigenständigkeit und Mobilität der zu unterstützenden Person über die tatsächlichen Aufgaben der Haushaltshilfe für Senioren. Das Ausmaß der Unterstützung variiert von Fall zu Fall.
Alltagsaufgaben wie Arztbesuche, Behördengänge oder der wöchentliche Einkauf stellen für viele Senioren eine körperliche und mentale Herausforderung dar. Der Gedanke, komplizierte Anträge auszufüllen oder schwere Lebensmittel nach Hause tragen zu müssen, kann beängstigend sein. Zwar gibt es zunehmend Lieferdienste, die Senioren beim Einkaufen unterstützen, doch sind diese Angebote nicht überall verfügbar, besonders nicht in ländlichen Gebieten. Zudem bieten sie oft nicht den persönlichen Kontakt, den viele Senioren schätzen und vermissen.
Hier kommen Alltagsbegleiter ins Spiel. Sie helfen nicht nur bei Besorgungen und begleiten zu Terminen, sondern unterstützen auch bei bürokratischen Angelegenheiten. Darüber hinaus ermöglichen sie es Senioren, an sozialen Aktivitäten wie Theaterbesuchen oder Konzerten teilzunehmen, was die Lebensqualität steigert und sozialer Isolation vorbeugt.
Viele Städte und Pflegeeinrichtungen bieten spezielle Programme zur Unterstützung bei alltäglichen Erledigungen für Senioren an. Wenn Sie einen Alltagsbegleiter oder Lieferdienst in Anspruch nehmen möchten, prüfen Sie die verfügbaren Angebote in Ihrer Stadt. Nach Auswahl eines passenden Anbieters können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Vergessen Sie außerdem nicht, mit Ihrer Haftpflichtversicherung zu klären, ob sie eventuelle Schäden im Zusammenhang mit derartigen Dienstleistungen übernimmt.
Um die Finanzierung einer Haushaltshilfe für Senioren kümmert sich entweder die Krankenversicherung oder die Pflegeversicherung. Die Zuständigkeit ergibt sich durch den jeweiligen Pflegegrad und die Art der Unterstützung durch eine Haushaltshilfe für Senioren:
Krankenkasse: temporäre Hilfe ohne Vorliegen eines Pflegegrads
Pflegekasse:
dauerhafte Unterstützung oder vorübergehende Verhinderungspflege bei Vorliegen eines Pflegegrads
Im Regelfall bezahlt die Pflegeversicherung keine Haushaltshilfe für Senioren ohne Pflegegrad. Unter Umständen beteiligt sich hingegen die Krankenkasse
an den Kosten für eine vorübergehende Unterstützung im Haushalt. Dies ist beispielsweise während der Rehabilitationsphase nach einer Operation, einer temporären Einschränkung der Mobilität oder einer Erkrankung möglich.
Die Dienste einer finanzierten Haushaltshilfe für Senioren können die Betroffenen und deren Angehörige für maximal vier Wochen in Anspruch nehmen.
Nach
SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch)
steht allen Menschen mit Pflegegrad, die im eigenen Haushalt leben, ein
Entlastungsbetrag
zu. Den zweckgebundenen Entlastungsbetrag können sie zur Finanzierung einer anerkannten Haushaltshilfe für Senioren oder zur Entlastung von pflegenden Angehörigen nutzen.
Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 erhalten darüber hinaus
Pflegegeld, über das sie selbst verfügen können. Zumeist bezahlen sie damit pflegende Angehörige oder Nachbarn. Ebenso können sie von dem Geld eine Haushaltshilfe für Senioren bezahlen. Personen, die vor Ort im eigenen Haushalt wohnen und gepflegt werden, stehen ab Pflegegrad 2 zudem Pflegesachleistungen zu. Wer diese Mittel nicht voll ausschöpft, kann bis zu 40 % des Betrags zur Deckung der Kosten für eine Haushaltshilfe für Senioren verwenden.
Manchmal benötigen pflegende Angehörige eine Pause oder sie sind aus anderen Gründen verhindert. In diesem Fall lässt sich die Haushaltspflege für Senioren
ab Pflegegrad 2 über die Verhinderungspflege abrechnen. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse ist, dass es sich um eine anerkannte Haushaltshilfe handelt.
Eine Haushaltshilfe stellt für Senioren und ihre Angehörigen eine große Entlastung dar. Menschen mit Pflegestufe erhalten zur Finanzierung einer anerkannten Haushaltshilfe für gewöhnlich eine Unterstützung vonseiten der Pflegekasse. Die Krankenkasse bezuschusst eine Haushaltshilfe für Senioren ohne Pflegegrade lediglich für einen kurzen Zeitraum, etwa wenn eine temporäre Einschränkung vorliegt.
© Friedhelm Mütze 2024