Eigens entwickelt
eigene Kosten der SGB V u. SGB XI Leistungen der Kranken- u. Pflegekasse - die sogenannte Behandlungspflege
Bei der Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten, sofern ein Pflegedienst von Ihnen beauftragt wird - Sachleistungen. Übernimmt die von Ihnen beauftragte Pflegeperson die Überwachung und Verabreichung von Medikamenten oder andere Leistungen wie z.B.: An- Ausziehen von Komprssionsstrümpfen sprechen wir hier von Geldleistungen. Somit erhält Ihre Pflegeperson aufgrund der Feststellung Ihres Pflegegrades einen festgelegten Betrag.
Mittlerweile können Sie wie in einem "Katalog" Ihre Pflegedienstleistungen aussuchen und für einige Leistungen einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, andere Leistungen an Ihre Pflegeperson abgeben. Hier sprechen wir dann von Kombinationsleistungen. Der Ihrem Pflegegrad ausgezahlte Betrag wird dann zwischen dem Pflegedienst und Ihrer Pflegeperson berechnet. Das heisst: Der nicht ausgeschöpfte Betrag des ambulanten Pflegedienstes wird Ihnen oder Ihrer Pflegeperson überwiesen.
Hier wäre immer ein Angebot des ambulanten Pflegedienst an zu fordern, dieses Angebot ist im Übrigen Pflicht des ambulanten Pflegedienstes und natürlich ein Pflegevertrag, sowie ein sogenannter Erstbesuch. In einem Angebot des Pflegedienstes sind alle Preise hinterlegt. Weiter würde ich mich erkundigen, wie die einzelnen Leistungen des ambulanten Pflegedienstes in der sogenannten Vergütungsvereinbarung des einzelnen Bundeslandes geregelt sind. Sie haben einen Anspruch auf Einsichtnahme der Vergütungsvereinbarung.
Wichtig ist hier für Sie, dass Sie außer den Rezeptgebühren (Apotheke) nichts weiter aus eigener Tasche zahlen müssen, außer Sie kaufen Leistungen, welche über den Pflegebetrag hinausgehen.
Bei den Leistungen der Pflege werden seitens der Pflegekasse in Verbindung mit dem entsprechenden Pflegegrad eine feste Summe der Pflege zur Verfügung gestellt. Alles was über diese Summe hinausgeht haben Sie selber zu tragen.
Eine Möglichkeit wäre z.B. das alle Leistungen bis zu dem verpflichtend zahlenden Betrag der Pflegekasse ein ambulanter Pflegedienst übernimmt, und alle weiteren Leistungen Ihre Pflegeperson, dies dann allerdings ohne finanziellen Ausgleich. Zu Bedenken ist hier allerdings, das der zu Pflegende schon ab Pflegestufe 0 - ab Januar 2017 gibt es dann ja die Pflegegrade - ohne weitere Antragstellung einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen hat - § 41 a oder § 41b.
Sollte keine Pflegeperson vorhanden sein, so muss der überschüssige Pflegebetrag von Ihnen aufgebracht werden.
Ein Beispiel:
Sie haben den Pflegegrad 3 und gesetzlich einen Anspruch auf 1.431 Euro, dazu kommen ggf. die Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro oder 208 Euro. Würde Ihre Pflege per Monat gesamt 2.700,-- Euro kosten, so wäre Ihr Eigenanteil bei ca. 1.296 Euro. Hier lassen wir mal die Betreuungsleistungen erstmal vorab außen vor. Hier ist aber dringend die Punktwerterhöhung zu beachten, welche durch den Patienten als Eigenleistung privat zu zahlen ist. Hierzu muss immer ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
Sollten Sie diese Summe nicht aufbringen können, würde hier das Sozialamt für die zusätzlichen Kosten aufkommen, allerdings nach einer Prüfung der finanziellen Verhältnisse Ihrer direkten Verwandten wie z.B. Ihre Kinder. Allerdings müssten Ihre Kinder niemals die 588 Euro zahlen, sondern nur einen geringen Teil, je nach Einkommen. Nach meinen Erfahrungen zwischen 50 - 150 Euro. Eine genaue Berechnung würden wir ohne Kosten für Sie vornehmen.
Die Leistungen der Pflegekasse ist ein besonders kompliziertes Feld mit all seinen Gesetzgebungen. Hierzu gehört weitaus mehr als wir hier geschrieben haben und es wäre für Sie immer das Beste sich einen Pflegedienst Ihrer Wahl aus zu suchen - Vertrauen vorrausgesetzt - oder noch besser sich eine Beratung bei Ihrer Pflege- Krankenkasse ein zu holen. Hierbei ist allerdings auch zu bedenken, das natürlich für alle Seiten immer wieder die betriebswirschaftliche Rentabilität eine große Rolle spielt.
Mein persönlicher Rat wäre, sich von mehreren Pflegediensten ein Angebot ein zu holen, zu vergleichen und zu entscheiden. Im Übrigen haben Sie IMMER die Möglichkeit Ihren Pflegedienst zu wechseln. Von Heute auf Morgen. Weiter haben Sie die Möglichkeit den Pflegedienst bei der zuständigen Kranken- Pflegekasse zu melden, wenn Sie das Gefühl haben, das etwas nicht mit "rechten Dingen" zugeht und die Kassen werden diesen Fall bis in das kleinste Detail prüfen.
Weitergehende Ausführungen werde ich in nächster Zeit vornehmen, wie gesagt, dieses Feld der Pflege ist sehr kompliziert.
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Friedhelm Mütze
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