Corona Hinweise

  • Ein weißer Hintergrund mit ein paar Linien darauf

    Corona Hinweise


P.1, P.1 Mutante, Delta und Lambda


Hier bitte bei Interesse nachlesen - Link zum Login Portal für Angehörige und Betreuer sowie unser Hygienekonzept


um die neueste Inzidenz Ihres Wohnortes zu erfahren - bitte hier klicken


Sehr geehrte Angehörige und geehrte Betreuer,


Besuche ihres Angehörigen, Betreuten sind unter den beschriebenen Hygiene Maßnahmen möglich. Allerdings müssen wir dringend die neuesten Impfdurchbrüche auch in unserer Region zwingend im Auge behalten. Bis zum Frühjahr wird es noch einmal eine anstrengende Zeit, jedoch nicht so belastend wie im vergangenen Herbst und Winter.


Unsere Bewohner haben nun die dritte Impfung hinter sich und bis auf kleine Fieberattaken und leichtes Unwohlsein haben alle Patienten die "Booster - Impfung" gut überstanden.

Wir haben es geschafft, in der nun langen Zeit der "Corona-Pandemie" nicht einen einzigen Corona Fall gehabt zu haben. Dieses ist auch dankensweise auf das Verständnis der Angehörigen und Betreuer zurück zu führen. Sicher waren meine Einschränkungen und Entscheidungen als Einrichtungsleiter manchmal "harter" Natur, doch bei den Angehörigengesprächen fand ich immer wieder Verständnis, da Frau Wintzer und meine Person mit den Vorrausberechnungen immer Recht hatten. Dafür möchte ich mich nach dieser Zeit bei allen Angehörigen, Betreuern und auch insbesondere unseren Mitarbeitern herzlich bedanken.



Bitte beachten Sie folgendes:

Verschärfte Corona-Regeln - Zutritt nur mit Test und Nachweis! Was ab sofort in Schleswig Holstein gilt:


  • Ab dem 23.08.2021 gelten neue Vorschriften. Ab 11. Oktober müssen Ungeimpfte bei Besuchen dann im schlimmsten Fall bis zu 20 Euro pro Test bezahlen. Droht ein Bußgeld, wenn ich keine Nachweise dabeihabe?  Grundsätzlich sind Betriebe verantwortlich, die Nachweis- und Testpflicht umsetzen. Gastronomen, Friseure und die Betreiber von Fitnessstudios , Krankenhäusern oder Altersheimen müssen die Nachweise kontrollieren. Tun sie es nicht, droht ihnen ein Bußgeld. Die Höhe bestimmen die Länder. Baden-Württemberg verlangt etwa von Gastronomen bis zu 10.000 Euro für das „Unterlassen einer Pflicht zur Überprüfung eines Test-, Impf- oder Genesung-Nachweises bei Betreiben einer Einrichtung“. Der „Regelsatz“ liegt bei 650 Euro.

       

  • Krankenhäusern oder Altersheimen müssen die Nachweise kontrollieren. Tun sie es nicht, droht ihnen ein Bußgeld. Die Höhe bestimmen die Länder. Baden-Württemberg verlangt etwa von Gastronomen bis zu 10.000 Euro für das „Unterlassen einer Pflicht zur Überprüfung eines Test-, Impf- oder Genesung-Nachweises bei Betreiben einer Einrichtung“. Der „Regelsatz“ liegt bei 650 Euro.


  • Welche Nachweise werden akzeptiert?


  • Geimpfte
    Geimpfte brauchen entweder den gelben Impfpass, die Impfbescheinigung oder das Impfzertifikat (mit QR-Code). Der Einladungsbrief zur Impfung oder entsprechende Einladungs-Emails gelten nicht. Aus den Dokumenten muss nämlich hervorgehen, dass die Impfung stattgefunden hat und der Betroffene auch "vollständig geimpft" ist. Gültig ist außerdem das digitale Zertifikat, welches Bundesbürger per
    Corona-WarnApp oder CovPass-App auf ihr Smartphone laden können. Helfen können Apotheken und Hausärzte. Bitte denken Sie daran, Ihren Personalausweis bei sich zu führen. Das Zertifikat kann auch "gefälscht sein".

    F
    ür das „Unterlassen einer Pflicht zur Überprüfung eines Test-, Impf- oder Genesung-Nachweises bei Betreiben einer Einrichtung“. Der „Regelsatz“ liegt bei 650 Euro Bußgeld im ersten Fall.

    Aber auch Gäste können zur Kasse gebeten werden. Die Kommunen und Ordnungshüter können nicht nur Platzverweise und Verwarnungen aussprechen. Im schlimmsten Fall drohen Anzeigen. Wer gegen die Infektionsschutzgesetze und geltende Corona-Verordnungen verstößt, muss mit Bußgeldern zwischen 50 und 25.000 Euro rechnen

  • Genesene
    Genesen sollten ihr positives Testergebnis vorlegen. Das Dokument ist zwischen 11 und 180 Tage ab dem Zeitpunkt der Testung gültig. Dokumente, aus denen etwa ein positives Ergebnis im Januar 2021 hervorging, sind ungültig. Betroffene brauchen dann entweder eine Impfung oder ein negatives Ergebnis. Gültig ist außerdem das digitale Zertifikat, welches genesene Bundesbürger per Corona-WarnApp oder CovPass-App auf ihr Smartphone laden können. Helfen können Apotheken und Hausärzte.


  • Ungeimpfte und Nicht-Genesene
    Ungeimpfte und Nicht-Genesene brauchen unbedingt ein negatives Test-Ergebnis. Der Antigen-Schnelltest ist ab Ausstellung 24 Stunden gültig. Es zählt das Testdatum. Das Ergebnis kann in Papierform, per E-Mail oder digital (über die Corona-WarnApp oder CovPass-App) vorgelegt werden. In Papierform können wir nur ein Testergebnis - digital abgesichert - fälschungssicher akzeptieren. Ansonsten besteht die Möglichkeit ein Word Dokument zu erstellen und immer wieder ein neues Test - Datum anzugeben. Hierzu verlangen wir auch, wenn wir den Besucher nicht kennen, die Vorlage des Bundespersonalausweises - dieses gilt auch für Besucher mit einer zweifachen Impfung, da auch der QR Code nicht fälschungssicher ist, oder ausgetauscht werden kann.


  • Weiter müssen alle Besucher, Handwerker etc. ein Besuchsprotokoll ausfüllen. Damit stellen wir die Nachverfolgung sicher und dieses Dokument werden wir Datenschutzkonform für sechs Monate in digitalisierter Form vorhalten.


  • Wo brauche ich die Nachweise?


  • Die Nachweis- und Testpflicht gilt, wenn Bundesbürger Angehörige, Freunde und Bekannte im Krankenhaus oder Altersheim besuchen wollen, im Fitnessstudio trainieren wollen, beim Friseur, bei der Haarentfernung, im Massage-Zentrum, im Museum, im Freizeitpark, im Zoo und im Innenbereich von Bars, Kneipen, Restaurants und Cafés. Zusätzlich wird die 3G-Regel auch bei Veranstaltungen umgesetzt.


  • Fallbeispiel: Beim Bäcker können Sie sich ohne Nachweis Brötchen zum Frühstücken holen. Wollen Sie vor Ort Kaffee trinken und ein Stück Kuchen essen, müssen Sie Nachweise vorlegen.

  • Wo brauche ich keine Nachweise?


  • Bei privaten Treffen, Familienfesten, am Arbeitsplatz und beim Einkaufen sind keine Nachweise nötig. Bei steigenden Inzidenzen sollen dann aber Einschränkungen gelten. Im Supermarkt soll dann wieder eine Einlassbeschränkung gelten und Familientreffen sollen nur noch im kleinen Kreis möglich sein.


Aufgrund der Verbreitung der Delta Variante und der Lambda Variante müssen wir zu diesen leicht verstärkten Maßnahmen greifen, welche nun durch das Landesgesetz untermauert sind. Unsere  älteren "Schutzbefohlenen" haben ein nicht so starkes Immunsystem und benötigen aus diesem Grunde einen besonderen Schutz. Es sind unsere Schutzbefohlenen und dafür fühlen wir uns verantwortlich. So kann ich in unserer Einrichtung bei Vorlage eines Testes von außerhalb nicht davon ausgehen, dass dieser Test nach den entsprechenden Vorschriften vorgenommen wurde. Bitte folgen Sie unserem Konzept. Bislang hatten wir nicht einen einzigen Corona Fall und ich möchte es gerne so beibehalten.


  • Gemeinsam gehen wir spazieren, einkaufen und bieten in den Aufenthaltsräumen der WG Spass und Abwechslung.  Hier unser Konzept - bitte lesen- als PDF Datei
    Unser Testkonzept wurde ohne Beanstandung von dem zuständigen Gesundheitsamt akzeptiert und genehmigt. Eine Erlaubnis zur Durchführung des Anti-Gen Test liegt vor. Zur Einsichtnahme bitte hier klicken. (PDF Datei).


  • Alle Angehörigen und Betreuer möchte ich wirklich ans Herz legen, sich an die allgemeinen Regeln und Bestimmungen zu halten, schon jetzt werden wir Weihnachten / Sylvester 2020 und ein Jahr 2021 der Pandemie nicht vergessen. Es ist für mich unbegreiflich wie manche mit der Pandemie umgehen. Jeder von uns ist gefragt und - ich appeliere nochmals an alle - bitte halten Sie die Regeln ein - oder möchten Sie Ihren Angehörigen in der "Kapelle" verabschieden, nur um zwischendurch nocheinmal guten Tag zu sagen?  Wir müssen momentan ALLE durch diese "furchtbare Zeit". Unterschätzen Sie das Virus nicht und auch nicht die derzeitigen Veränderungen (Mutation) des Virus, davon sind derzeit 100 Veränderungen vorhanden. Die DNA des Virus kann sich nicht einmal verändern, sondern mehrfach und es kann sich hervorragend den Veränderungen anpassen. Genau genommen ist dieses Virus tot, es wird jedoch hauptsächlich durch Feuchtigkeit wie z.B.: Schleimflüssigkeit zum "Leben" erweckt und natürlich auch durch andere Einflüsse. Und zu  bedenken gebe ich hier auch, dass die derzeitigen Impfstoffe für den "Wildtyp" hergestellt wurden (Covid 19).

   

  • Erst nach der zweiten Impfung und ca. 10 - 14 Tage später werden wir Besuche in angemessener Form zulassen. Ab ca. 30. April 2021. Dann gehe ich davon aus, dass 10 Tage nach  der zweiten  Impfung ein entsprechender Schutz aufgebaut wurde, um einen  -im Falle einer Infektion - moderater Schutz aufgebaut wurde. Zumindest muss der Patient nicht mehr an die Beatmung und wird die Infektion  überleben. Nun stellt sich mir die Frage wie weit dieser Schutz z.B. bei der Delta Variante vorhanden ist. Neueste Erkenntnisse gehen von ca. 68% bei z.B. Moderna aus, ca. 90% bei Astra Zeneca. Aber auch diese Zahlen kommen jeden Tag neu. Lassen Sie uns gemeinsam unsere Einrichtung frei von Corona halten - Besuche sind doch dennoch erlaubt.
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