EINLEITUNG
Im Januar 2012 wurde der Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), im März 2012 der Entwurf des PNG der Bundesregierung vorgelegt.
Mit einigen Änderungen wurde das PNG am 29. Juni 2012 vom Bundestag mit den Mehrheiten der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP und den Gegenstimmen der Opposition verabschiedet. Durch die Zustimmung des Bundesrates am 21. September 2012 ist das PNG nun verabschiedet worden.
Die Bundesregierung möchte laut eigener Aussage mit dem Gesetz auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen der Pflege in der Zukunft reagieren, Schwerpunkt des Gesetzes ist hierbei die Verbesserung der Situation von Menschen mit Demenz.
Erfahrungsgemäß benötigen an Demenz erkrankte Menschen primär Unterstützung und Anleitung in den Verrichtungen des täglichen Lebens und weniger direkte Grundpflegeleistungen. Da der Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung bisher vor allem daran ausgerichtet war, in welchem Umfang die pflegebedürftige Person Hilfe im Bereich Grundpflege und hauswirtschaftlicher Verrichtungen benötigt, war eine Hilfestellung für Menschen mit Demenz nicht ausreichend im Gesetz hinterlegt.
In der Folge wurde in vielen Fällen keine Leistung der Pflegeversicherung gewährt und folglich keine adäquate Versorgung der an Demenz erkrankten Menschen sichergestellt. Mit Inkrafttreten des PNG werden nun die im Gesetz hinterlegten Leistungen um erweiterte Leistungen von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erweitert, welche in einem geringen Umfang bereits in ambulanten Versorgungsstrukturen (gemäß § 45 SGB XI) gewährleistet waren.
Insgesamt bleibt das Gesetz weit hinter den Erwartungen zurück und wird seinem Namen nicht gerecht. Es handelt sich lediglich um eine Weiterentwicklung. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist nicht eingeführt, stattdessen wurden Übergangsregelungen geschaffen. Die Gesetzesänderungen haben vorrangig den ambulanten Bereich im Blick, Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige im stationären Bereich sind nicht vorgesehen.
Das PNG sieht einen Ausbau der Beratung für pflegestärkungsgesetz
und deren Angehörige durch die Pflegekassen vor: Die Pflegekassen sind im Rahmen der Beratung unter anderem auch dazu verpflichtet, darüber aufzuklären, dass Pflegebedürftige als Versicherte einen Anspruch auf Übermittlung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder eines anderen von der Pflegekasse beauftragten Gutachters haben.
Die Übermittlung und Beratung über den Bericht hat in einer Art zu erfolgen, die für die Versicherten verständlich ist. Dies betrifft nicht nur die sprachlichen Barrieren, sondern jegliche Art der Verständnishindernisse. Das in § 7a SGB XI verankerte Recht auf Pflegeberatung wird unter § 7b noch verstärkt. Demnach muss die Pflegekasse direkt nach Eingang des Antrags einen konkreten Beratungstermin unter Angabe einer Kontaktperson anbieten, die Beratung selbst soll innerhalb von zwei Wochen erfolgen, oder einen Beratungsgutschein ausstellen.
Mit Ausstellung eines Beratungsgutscheins hat die Pflegekasse Beratungsstellen zu benennen, bei denen der Gutschein innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden kann. Die Pflegekassen schließen mit den Beratungsstellen zur Sicherstellung der Anforderungen an die Qualität der Beratung Verträge.
Die Beratung hat auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung zu erfolgen und kann auch nach Ablauf der Frist von zwei Wochen durchgeführt werden; hierüber hat die Pflegekasse den Versicherten aufzuklären. Mit dem § 7b SGB XI wird die bisherige Kann-Regelung erweitert. Die Pflegekassen schließen hierzu vertragliche Vereinbarungen mit Beratungsstellen.
Diese regeln unter anderem die Anforderungen an die Beratung, die Qualifikation der Berater, die Vergütung sowie die Haftungsfragen. Zu beachten ist hierbei, dass die im Rahmen der Beratung genannten persönlichen Daten nur erhoben und verarbeitet werden dürfen, soweit sie für die Beratung notwendig sind und der Versicherte dazu eingewilligt hat.
PFLEGEEINSTUFUNG
Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI)
Neben dem MDK dürfen nun auch andere unabhängige Gutachter die Prüfung der Pflegebedürftigkeit übernehmen. Überprüft werden müssen die Einschränkungen bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung. Ebenso ist die Art, der Umfang, die voraussichtliche Dauer sowie das Vorliegen der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz zu ermitteln. Auch wird geprüft, ob gegebenenfalls auch ein Anspruch auf medizinische Rehabilitation besteht, welcher separat dokumentiert werden muss.
Bezüglich der Begutachtung hat der Gesetzgeber eindeutige zeitliche Vorgaben vorgenommen:
1. Die Pflegekasse muss den Versicherten das Ergebnis der Beurteilung nach Ablauf von maximal 5 Wochen nach Eingang des Antrages bei der Pflegekasse schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist muss die Pflegekasse für jede begonnene Woche der Überschreitung unverzüglich 70 Euro an den Antragsteller zahlen (§18 SGB XI 3b).
2. Befindet sich der Versicherte im Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung und liegen Hinweise vor, dass
– zur ambulanten oder stationären Weiterversorgung und Betreuung eine Begutachtung erforderlich ist oder
– die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekündigt wurde (§ 3 Pflegezeitgesetz) oder
– mit dem Arbeitgeber der pflegenden Person eine Familienpflegezeit vereinbart wurde (§ 2 Abs.1 Familienpflegezeitgesetz), hat die Begutachtung unverzüglich, spätestens aber nach einer Woche zu erfolgen.
Die verkürzte Zeit tritt auch dann ein, wenn der Versicherte sich in einem Hospiz befindet oder ambulant palliativ betreut wird.
3. Befindet sich der Versicherte in häuslicher Umgebung ohne palliative Versorgung und wurde eine Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Familienpflegezeit mit dem Arbeitgeber vereinbart, ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eine Begutachtung durchzuführen und der Pflegekasse eine Empfehlung zu übermitteln.
UNABHÄNGIGE GUTACHTER
Weiterhin gilt: Der Versicherte hat das Recht auf die Wahl zwischen mindestens drei unabhängigen Gutachtern, falls unabhängige Gutachter beauftragt werden sollen oder falls innerhalb von vier Wochen keine Begutachtung erfolgt ist.
Die Pflegekasse hat den Versicherten auf die Qualifikation und die Unabhängigkeit der Gutachter hinzuweisen. Hat sich der Antragsteller für einen benannten Gutachter entschieden, wird dem Wunsch entsprochen. Der Antragsteller hat der Pflegekasse seine Entscheidung innerhalb einer Woche ab Kenntnis der Namen der Gutachter mitzuteilen. Ist der Antragsteller dem nicht nachgekommen, kann die Pflegekasse einen Gutachter aus der übersandten Liste beauftragen. Die Gutachter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen. Die Träger der Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen veröffentlichen jährlich bis zum 31. März 2012 eine Statistik über die Einhaltung der vorgegebenen Fristen.
Auf den Datenschutz bezogen werden an die unabhängigen Gutachter folgende Regelungen getroffen: Wird die Begutachtung durch unabhängige Gutachter durchgeführt, ist mit den Daten vertraulich umzugehen. Eine Weitergabe der Daten findet nur an die Pflegekassen statt, soweit sie für die Erfüllung der Aufgaben notwendig ist. Wichtig: Nach 5 Jahren sind diese Daten zu löschen.
LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG
Pflegegeld (§ 37 SGB XI), Kombination von Geld- und Sachleistungen (§ 38 SGB XI)
Werden Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI oder der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI in Anspruch ge nommen, wird zukünftig die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes bis zu vier Wochen je Kalenderjahr weiter bezahlt.
Dies gilt auch bei stundenweiser Verhinderungspflege, wenn diese mehr als 8 Stunden pro Tag umfasst.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege (§ 42 SGB XI)
Ab dem 01. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (das sind 806 Euro) künftig zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Die Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 150% des bisherigen Betrages (1.550,–) ausgeweitet werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.
In Zukunft soll der gesetzliche Anspruch der Pflegeperson auf Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verstärkt werden. Leistungen der Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige können auch in stationären Einrichtungen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation erbracht werden, während die Pflegeperson sich hier in einer entsprechenden Maßnahme in der Einrichtung befindet.
Altenpflege Wentorf
Irgendwann im Leben kommt der Punkt, an dem die Angehörigen mit ihren Eltern überlegen müssen, wohin der Weg geht. Doch das Wort Altenpflege ist stark emotional aufgeladen, denn es berührt einen empfindlichen Punkt im Leben eines Seniors. Aus diesem Grund ist es hilfreich, sich vorher über das Thema ambulante oder stationäre Altenpflege zu informieren und sich bewusst zu sein, was dies eigentlich bedeutet.
Wir vom Wentorfer Pflegeteam möchten Ihnen helfen, diesen Weg zu gehen und gut vorbereitet zu sein, wenn Sie oder Ihre Angehörigen in ein Pflegeheim umziehen müssen. Als Einrichtung für ambulante Pflege wissen wir, wie wichtig eine gute Vorbereitung ist.
Altenpflege – die Vorteile einer Pflegeeinrichtung
Die eigenen Eltern und Großeltern beim Älterwerden zu begleiten, ist schön, aber emotional schwierig. Älterwerden bedeutet, Veränderungen zu erleben, die man häufig nicht beeinflussen kann. Auch wenn das Älterwerden zum Leben dazugehört, erfordert es viel Fingerspitzengefühl.
Zum einen ist Älterwerden ein Privileg. Denn es bedeutet, dass wir ein langes Leben gelebt haben und nun einen Weg gehen, der viele schöne Erinnerungen bereithält. In der Regel ist das Thema Altenpflege ein Thema, dass Ihre Angehörigen vielleicht nicht hören möchten. Doch es ist wichtig, sich frühzeitig mit der Situation zu beschäftigen, damit es im Ernstfall unkompliziert ist und keine emotionalen und bürokratischen Hürden im Weg stehen. Wir von der Altenpflege Wentorf haben es uns deshalb zur Aufgabe gemacht, Sie und Ihre Angehörigen zu unterstützen. Daher stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite und helfen Ihnen, mit der schwierigen Situation umzugehen.
Die Pflege von Senioren wird dann notwendig, wenn sie nicht mehr sicher in ihrer Wohnung leben und sich selbst versorgen können. Dies kann stationär oder ambulant in Anspruch genommen werden und sichert die Versorgung des Patienten. Wir als Pflegeteam sorgen dafür, dass Ihr Angehöriger Unterstützung bei der Hygiene, beim Essen, bei der Medikamenteneinnahme und der Freizeitgestaltung erhält.
Altenpflege richtig vorbereiten
Wenn Sie das Gefühl haben, dass in Zukunft eine professionelle Altenpflege notwendig ist, sollten Sie rechtzeitig reagieren. Hierzu gehören viele bürokratische und persönliche Vorbereitungen, damit die Umstellung für alle Beteiligten leicht ist.
Zum einen sollten Sie sich rechtzeitig um eine gute Einrichtung kümmern. Jede Einrichtung ist anders und bietet individuelle Möglichkeiten, sodass Sie sich bei der Wahl Zeit lassen sollten. Nicht jedem Senior gefallen die Umgebung, die Einrichtung und das Pflegepersonal. Aus diesem Grund dürfen Sie uns besuchen und sich gemeinsam oder alleine unser Pflegeheim anschauen. Dabei stehen wir jederzeit für Fragen zur Verfügung und sprechen über die Bedürfnisse Ihres Angehörigen.
Zum anderen sollte die Bürokratie im Vorfeld besprochen werden, denn diese benötigt für die stationäre sowie ambulante Pflege viel Zeit. Klären Sie also rechtzeitig, wer für die Kostenübernahme zuständig ist und stellen Sie die Anträge an die entsprechenden Behörden. Auch hier stehen wir von der Altenpflege Wentorf beratend zur Seite.
Ein wichtiger Punkt ist die emotionale Vorbereitung. Sprechen Sie mit Ihrem Angehörigen über einen eventuellen Umzug in die Altenpflege, damit er sich mit dem Gedanken anfreunden und selbst Wünsche äußern kann. Vielen Senioren fällt es schwer, vom geliebten Zuhause Abschied zu nehmen. Sie möchten nicht zugeben, Hilfe zu benötigen oder klammern sich an ihr gewohntes Umfeld. Im Alter fällt es den Senioren oft schwer, sich auf neue Umgebungen, neue Menschen und neue Tagesabläufe einzustellen.
Haben Sie Fragen dazu oder wissen Sie nicht, wie Sie mit Ihrem Angehörigen darüber sprechen sollen, helfen wir Ihnen gerne.
Aufmerksam und mitfühlend: Unsere „familiäre“ Seniorenbetreuung
Wir vom Wentorfer Pflegeteam möchten auch künftig ein kleines familiäres Unternehmen in der Seniorenbetreuung bleiben. So können wir jederzeit eine hohe Qualität in unserer sozialen Arbeit und die Nähe zu den Patienten und Bewohnern gewährleisten.
Unser geschultes Pflegeteam unterstützt Sie oder Ihren Angehörigen bei der täglichen Hygiene, beim Essen, bei der Medikamenteneinnahme sowie bei der persönlichen Freizeitgestaltung – immer empathisch, mit Geduld und auf Augenhöhe.
Gut aufgehoben in der Seniorenbetreuung in unserer Wohngemeinschaft
In der Seniorenbetreuung in unserem Hause bieten wir, abhängig vom Pflegegrad, verschiedene Leistungen an. Schließlich möchten unsere Pflegekräfte Sie oder Ihren Angehörigen auch in Wohngemeinschaft gut versorgt wissen.
Medizinische Versorgung
- Medikamentendosierung, -verabreichung, -bereitstellung
- Wundversorgung
- Kompressionen
- Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck, Puls (Vitalwerte)
- Legen und Versorgen von Blasen- und anderen Kathetern
- Durchführung von Schmerztheraphien
Bürokratische Hilfe
- Unterstützung bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse sowie Behörden
- Beratung und Unterstützung bei Anträgen zur Pflegestufe
- Erstellung von Pflegegutachten – bitte Preis erfragen
- Vermittlung und Kontakt zu haushaltsnahen Dienstleistungen (u.a. Essen auf Rädern, Fußpflege oder Haushaltshilfen)
- Beratung und Unterstützung von Angehörigen
Weiteres Angebot
- Behandlungs- und Krankenpflege
- Verhinderungspflege
- Krankenhausvermeidungspflege
- Professionelle Beratung im Krankenhaus sowie vor der Entlassung
- Palliativpflege / Sterbebegleitung zu Hause oder in der Senioren-WG
- Portversorgung
- Betreuungsleistung bei Demenz
- Pflegeberatung für Angehörige
- Unterstützung bei der Begutachtung durch den MDK
- Pflegepflichteinsätze (Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3)
- SGB XI bei Geldleistungen der Pflegeversicherung
- ergänzende Leistungen zur pflegerischen Grundversorgung
- Begleitung außer unserer Wohngemeinschaft
Gut aufgeklärt: Seniorenbetreuung in unserer Pflegeeinrichtung
Sie können die Pflege Ihres Angehörigen oder die Seniorenbetreuung nicht selbst übernehmen? Dafür kann es nachvollziehbare Gründe geben, zudem handelt es sich um eine zeitintensive und anspruchsvolle Aufgabe. Es ist beruhigend zu wissen, dass es Einrichtungen wie unsere gibt, die bereits seit Jahren mit Herz und Kompetenz der professionellen Altenpflege nachgehen.
Uns ist bewusst, wie wichtig eine gute Vorbereitung und der Informationsaustausch bei der Seniorenbetreuung sind. Vor allem, weil die ambulante oder stationäre Pflege ein hochemotionales Thema ist.
Wir geben Ihnen gerne Ratschläge, wie Sie das Thema bei Ihrem Angehörigen sensibel ansprechen. Die Interessen und Bedürfnisse, Ängste und Sorgen von Ihnen und Ihrem Angehörigen sollen jederzeit gehört und respektiert werden.
Wentorfer Pflegeteam: Zwei Arten der Seniorenbetreuung
Die Seniorenbetreuung beim Wentorfer Pflegeteam gliedert sich in zwei Bereiche auf.
Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter arbeiten:
- in einer ambulant betreuten Wohngruppe, der Senioren-WG
- in der ambulanten Pflege, bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen zu Hause
Bei beiden Angeboten der Seniorenbetreuung steht die personenbezogene Pflege im Vordergrund. Das bedeutet, dass sich immer einer unserer Mitarbeiter um eine einzelne Person kümmert. Wir möchten damit erreichen, dass sich zwischen beiden eine Beziehungsebene entwickelt, die auf Respekt, gegenseitigem Vertrauen und Verständnis basiert. Insbesondere Vertrauen und Nähe sind zwei der wichtigsten sozialen Bedürfnisse eines Menschen. Dies gilt vor allem auch für Menschen, die an Demenz erkrankt sind.
In der Seniorenbetreuung möchten wir das physische und psychische Wohlbefinden unserer Patienten sicherstellen und bei Bedarf schnell und richtig handeln. Daher setzen wir auf eine direkte Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit mit den (Haus)Ärzten und Therapeuten.
Wir sehen den Menschen immer als Ganzes. Denn uns ist bewusst, dass Körper, Geist und Seele gepflegt werden müssen.
Dies gehört zum Leitsatz unserer täglichen Arbeit.

Seniorenbetreuung in der sympathischen Senioren-WG
Das Leben in der Wohngemeinschaft schließt sich bei der Seniorenbetreuung nicht aus, wie unser Konzept erfolgreich zeigt. Unsere Senioren-WG ist optimal für Menschen, die allein wohnen, aber täglich Unterstützung im Alltag benötigen. Freuen Sie sich in der WG auf nette Mitbewohner, mit denen Sie sich unterhalten, spazieren gehen, gemeinsam kochen und essen sowie Aktivitäten planen können.
Lernen Sie gleichzeitig die Vorzüge unseres ambulanten Pflegedienstes in der WG-Seniorenbetreuung kennen. Unser Team ist für die Wohngemeinschaft das gesamte Jahr über 24 Stunden am Tag im Einsatz.
Unsere Betreuungskräfte kümmern sich dabei nicht nur um das leibliche Wohl, sondern auch um die körperliche und geistige Fitness der Bewohner. Wir führen regelmäßig Gymnastikeinheiten und Gedächtnistraining durch und bieten Leistungen zur Behandlungspflege an.
Seniorenbetreuung: Nicht einsam – sondern gemeinsam
Unsere Senioren-WG ist die selbstbestimmte Alternative zur Seniorenbetreuung im Pflegeheim. Sie ist eine tolle Möglichkeit, in einer Gruppe von Gleichgesinnten aktiv und kommunikativ zu bleiben. Ein selbstorganisiertes Leben zu führen, sollte für jeden möglich sein. Auch dann, wenn Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig ist.
Sie haben Fragen zur Seniorenbetreuung in unserer Seniorenwohngruppe? Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.
Wentorfer Pflegeteam: Die fürsorgliche Seniorenbetreuung!
Uns ist bewusst, dass Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen die Seniorenbetreuung mit Einrichtung und Pflegepersonal gefallen muss. Besuchen Sie uns doch einmal und sehen Sie sich unsere Räumlichkeiten an. Wir stehen Ihnen an Ort und Stelle für Fragen zur Verfügung. Natürlich sind wir auch über unsere Kontaktdaten jederzeit für Sie erreichbar.
Sie haben Fragen zu einzelnen Leistungen, Betreuungs- und Pflegeangeboten unserer Seniorenbetreuung?
Wir helfen Ihnen gern weiter, auch bei Themen wie der Feststellung des Pflegegrades, der Übernahme der Kosten oder der Antragstellung bei Behörden. Übrigens erhalten Sie auf Wunsch auch ein individuelles Versorgungskonzept, inklusive der Finanzierungsmöglichkeiten. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
Vorteile der ambulanten Pflege
Das Leben in Ihrer vertrauten Umgebung bietet viele Vorteile. Zum einen gibt es Ihnen ein großes Maß an Sicherheit: Sie kennen alle Wege in Ihrer Wohnung, finden sich gut zurecht und fühlen sich wohl. Zum anderen können Sie Ihren Alltag zu einem großen Teil selbst bestimmen und organisieren. Mit dem Pflegedienst vereinbaren Sie feste Zeiten, die Sie nach Bedarf ändern können.
Dieser feste Tagesablauf entlastet Sie und Ihre pflegenden Angehörigen. Berufstätige Personen können, dank der zuvor vereinbarten Zeiten, Pflege und Arbeit besser koordinieren. Das Gleiche gilt für Familien mit Kindern, Alleinerziehende sowie Personen, die gebrechlich oder krank sind. Insgesamt ist die ambulante Pflege damit überaus individuell sowie flexibel.
Je nach Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit kommt der Pflegedienst wöchentlich, täglich oder mehrmals am Tag. Dadurch fallen im Vergleich zur stationären Pflege weniger Kosten an. Während bei der ambulanten Pflege die Leistungen des Pflegedienstes abgedeckt werden müssen, kommen bei der stationären Pflege noch Unterbringungskosten, Kosten für Verpflegung sowie Kosten für die Instandhaltung der Einrichtung auf Sie zu.
Vorteile der ambulanten Pflege – auf einen Blick:
- vertraute Umgebung
- erhöhte Sicherheit und Wohlbefinden
- flexible Gestaltung des Alltags
- optimale Pflege durch Angehörige und ambulanten Pflegedienst
- Rücksichtnahme auf Ihre Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse
- im Vergleich zur stationären Pflege geringere Kosten

Leistungen in der ambulanten Pflege
Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, bedeutet im ersten Moment, fremden Menschen zu vertrauen.
Deswegen möchten wir uns bei einem Erstgespräch vorstellen und Sie kennen lernen. Dabei entwickeln wir mit Ihnen, Ihren Angehörigen und unseren Betreuern ein auf Sie abgestimmtes Versorgungskonzept. Außerdem beraten wir Sie natürlich gerne auch zur Finanzierung.
Wir übernehmen folgende Pflegeleistungen, ganz nach Ihren Bedürfnissen:
GRUNDPFLEGE
- Hilfestellung bei der Körperpflege
- Duschen und Baden
- An- und Auskleiden
- Hautpflege
MEDIZINISCHE VERSORGUNG:
- Wundversorgung
- Medikamentendosierung, -verabreichung, -bereitstellung
- Kompressionen
- Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck, Puls (Vitalwerte)
- Legen und Versorgen von Blasen- und anderen Kathetern
- Schmerztheraphien
- Versorgung von nicht invasiven beatmungspflichtigen Patienten
DARÜBER HINAUS:
- Wir unterstützen Sie bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse sowie an Behörden
- Wir unterstützen Sie bei Anträgen auf Pflegestufe
- Wir erstellen Pflegegutachten
- Wir vermitteln bei Bedarf Essen auf Rädern, Fußpflege, Haushaltshilfen und mehr
- Wir beraten und unterstützen Angehörige
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.
EIN TEIL UNSERER LEISTUNGEN
- 24 Stunden Erreichbarkeit unter 040 – 25 49 13 67
- Beratung bereits im Krankenhaus vor der Entlassung
- Grundpflege
- Behandlungs- und Krankenpflege
- Verhinderungspflege
- Krankenhausvermeidungspflege
- gerontopsychiatrische Pflege
- Palliativpflege / Sterbebegleitung zu Hause oder in der selbstbestimmten Wohngemeinschaft
- Portversorgung
- Betreuungsleistung bei Demenz
- Pflegeberatung für Angehörige
- Unterstützung bei der Begutachtung durch den MDK
- Pflegepflichteinsätze Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3
- SGB XI bei Geldleistungen der Pflegeversicherung
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Information und Anleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- ergänzende Leistungen zur pflegerischen Grundversorgung
- Begleitung außer Haus
- Vermittlung haushaltsnaher Dienstleistungen, z.B. Friseur, Fußpflege etc.
Alternativen zur ambulanten Pflege
Alternativ zur ambulanten Pflege bietet sich eine ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaft an. Diese Form der Seniorenbetreuung überzeugt ebenfalls mit zahlreichen Vorteilen.
Sie leben mit Gleichgesinnten zusammen und organisieren Ihren Alltag selbstbestimmt. Gleichzeitig können Sie sich auf die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes verlassen und erfahren eine individuelle Tagesbetreuung.

Kosten für die ambulante Pflege
Grundsätzlich hat jede pflegebedürftige Person Anspruch auf Pflegeleistungen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Daher lassen sich die Kosten für Pflegesachdienstleistungen nicht pauschal benennen.
Die Übernahme dieser Kosten können Sie oder Ihre Angehörigen jedoch bei der zuständigen Pflegeversicherung beantragen. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen dürfen, hängt in erster Linie von Ihrem Pflegegrad ab. Vorausgesetzt, dass bei Ihnen mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, haben Sie einen Anspruch auf Pflegeleistungen ab einer Höhe von 724 € monatlich.
Wichtiger Hinweis: Personen mit Pflegegrad 1 haben lediglich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich.
Je nach Pflegegrad werden die Kosten für Pflegesachleistungen in unterschiedlicher Höhe erstattet.
Derzeit haben Sie einen Anspruch auf Leistungen in folgendem Umfang:
Maximale Pflegesachleistungen pro Monat
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen |
|---|---|
| 1 | — |
| 2 | 796 € |
| 3 | 1.497 € |
| 4 | 1.859 € |
| 5 | 2.299 € |
Neben der Kostenübernahme für Sachleistungen können Sie weitere finanzielle Unterstützung beantragen. Unter anderem haben Sie einen Anspruch auf Pflegegeld, Kombinationspflege, Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes sowie Verhinderungspflege.
Pflegegeld
| Pflegegrad | Pflegegeld |
|---|---|
| 1 | — |
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Möchten Sie zuhause lieber von Angehörigen, Freunden oder anderen Personen gepflegt werden, können Sie Pflegegeld beantragen. Mit dem Geld honorieren Sie die Leistungen der jeweiligen Pflegeperson. Derzeit stehen Ihnen die oben stehenden Beträge monatlich zur Verfügung.
Kombinationspflege
Falls Sie die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes mit der Pflege durch einen Angehörigen kombinieren wollen, ist die Kombinationspflege zu empfehlen. Mit der Kombinationspflege finanzieren Sie die Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst und erhalten zusätzlich Pflegegeld. Dieses wird mit den Pflegesachleistungen verrechnet.
Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes
Um Ihr Zuhause sicher und barrierefrei zu gestalten, stehen Ihnen Zuschüsse in Höhe von 4.000 € für Umbauten zu.
Verhinderungspflege
Ihre Tochter, Ihr Sohn oder eine andere private Pflegeperson fährt in den Urlaub? Oder ist ein längerer Krankenhausaufenthalt geplant? Dank der Verhinderungspflege ist Ihre Versorgung sichergestellt. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt in dieser Zeit die Ersatzpflege.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Unsere Grundsätze im Wentorfer Pflegeteam
Wir nehmen den Menschen als ein Ganzes wahr. Körper, Geist und Seele müssen gepflegt werden, um trotz aller Umstände ein Leben in Würde zu ermöglichen. Deshalb ist jeder Patient für uns ein wertvolles Individuum, dem wir bei der Pflege unsere gesamte Aufmerksamkeit zukommen lassen. Hierbei geht es nicht nur darum, den Alltag zu erleichtern, sondern auch um die Pflege des Geistes und der Seele mit sozialen Kontakten und kulturellen Bereicherungen.
Wir möchten nicht nur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen, sondern auch mit den Ärzten und Therapeuten aufbauen. So können wir immer auf dem aktuellen Wissenstand bezüglich des Wohlbefindens unseres Patienten bleiben und dementsprechend handeln.
Auf unser Wentorfer Pflegeteam können Sie sich verlassen.
